top of page

Notunterkunft

Warum wird eine Notunterkunft benötigt?

Wir verbringen unseren pädagogischen Alltag im Wald und sind dort mit allen Wetterlagen konfrontiert.

 

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt vor bevorstehendem Unwetter, wobei dabei bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen: Windböen, schwere Gewitter, heftiger Starkregen, ergiebiger Dauerregen, starker Schneefall, Glatteis, starkes Tauwetter.

 

Diese Witterungsbedingungen stellen für die Kinder und das pädagogischen Team Gefahren dar. Die Notunterkunft wird daher aufgesucht, wenn witterungsbedingt der Aufenthalt im Wald zu gefährlich ist. Dies kommt erfahrungsgemäß nur wenige Male im Jahr vor.

Wann ist der Aufenthalt im Wald zu gefährlich?

Der Deutsche Warndienst liefert die amtlichen Warnungen per Pushfunktion über die DWD WarnWetterApp für uns innerhalb von Sekunden direkt auf unser Waldhandy. Wir bewegen uns ausschließlich dort, wo ausreichender Empfang besteht.

​

Als Mitglied des Bundesverbands der Natur- und Waldkindergärten in Deutschland e.V. erhalten wir den Service des Deutschen Warndienstes zu vergünstigten Konditionen.

​

Wir richten uns bei der Einschätzung der Windstärken nach der offiziellen Tabelle des Deutschen Wetterdienstes und haben im Team beschlossen den Wald z. B. bei einer Sturmwarnung zu verlassen und uns entweder zu unseren Bauwagen zu begeben oder in unsere Notunterkunft zu gehen.
Wir nutzen ein entsprechend erarbeitetes Handlungskonzept, welches unsere Erzieher und Kinder vor Gefahren im Zusammenhang mit Extremwetter schützen soll.

Anforderung an die Notunterkunft

Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Jugendamt wird eine Notunterkunft benötigt. Die Anforderungen an eine Notunterkunft sind gesetzlich nicht definiert. 

​

Die Notunterkunft kann fußläufig entfernt liegen, um bei akuten Gefahren eine sichere Unterkunftsmöglichkeit bieten zu können. Sollte sie weiter entfernt sein, so wird ein Taxi- oder Busunternehmen beauftragt, die Kindergartengruppe kurzfristig in die Notunterkunft zu bringen.

​

Es sollte sinnvollerweise ein Raum in einem festen Gebäude sein, der während der Kindergarten-Öffnungszeiten nicht genutzt wird. Es könnte bspw. ein Raum in einem Jugendzentrum oder auch in einem Feuerwehrhaus sein.

 

In der Notunterkunft sollte die Möglichkeit zur Zubereitung von heißen Getränken bestehen und es sollten Toiletten vorhanden sein. 

​

Unsere Pädagogen werden eine Kiste mit altersgerechtem Bastel- und weiterem Beschäftigungsmaterial zusammenstellen, welche in der Notunterkunft für den Aufenthalt vorgehalten wird.

bottom of page