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Gesetzgebung

Träger der Freien Kinder- und Jugendhilfe
 

Der Waldorfkindergarten wird getragen von Menschen, die in der Waldorfpädagogik einen Sinn sehen und dies insbesondere für Kinder in die Praxis umsetzen möchten.

Anerkennung

Durch die Mitgliedschaft unseres Vereins im Paritätischen Wohlfahrtverband sind wir

gemäß § 75 Absatz 3 SGB VIII anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.

Trägerverantwortung

Der Träger hat die Hauptverantwortung für alles, was in der Kindertageseinrichtung geschieht.

 

Er ist für das Wohl der Kinder, die inhaltliche und organisatorische Arbeit in der Einrichtung, die Einhaltung der Rechtsvorschriften und in seiner Funktion als Arbeitgeber verantwortlich.

 

Zudem soll er den Zugang zu Fortbildung und Fachberatung sicherstellen.

Die Aufgaben des Trägers finden sich im Kita-Zukunftsgesetz.

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Vorstand

Der Vorstand unseres Vereins wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt und setzt sich aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern zusammen.

 

Der Vorstand vertritt als juristische Person den Träger nach außen und innen und übernimmt in ehrenamtlicher Arbeit alle Aufgaben,

die sich aus der Satzung und aus der Eigenschaft als Träger unserer Einrichtung ergeben.

 

Die Aufgaben des Vorstandes setzen sich aus verschiedenen Aufgabenbereichen zusammen, die von den Vorstandsmitgliedern je nach Besetzung (Kompetenz, Interesse und zeitlicher Möglichkeit) übernommen werden.

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